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Leerstand nutzbar machen – Zweckentfremdungssatzung jetzt!

Unter dem Motto »Leerstand nutzbar machen – Zweckentfremdungssatzung jetzt!« organisierte das Netzwerk »Stadt für Alle« am 31.08.2017 eine Aktion vor dem Bochumer Rathaus. An diesem Tag fand die Ratssitzung statt in der über die Vorlage einer Zweckentfemdungssatzung beraten wurde. Auf einem Stadtplan von Bochum wurden symbolisch die zahlreichen Leerstände und die ihnen gegenüberstehenden Flüchtlingsunterkünfte markiert.

Das Netzwerk »Stadt für Alle« begrüßt, dass die Stadtverwaltung nun doch noch kurzfristig den Entwurf für eine Wohnraum-Zweckentfemdungssatzung vorgelegt hat. Es hat sich gezeigt, dass der öffentliche Druck wirksam war. Die Vorlage der Verwaltung ist eine solide Grundlage. Allerdings müssen aus unserer Sicht einiger Punkte geändert werden, damit die Satzung als wohnungspolitisches Instrument wirksam werden kann.

So fehlt etwa eine klare Übergangsregelung, wie sie auch die Stadt Bonn in ihrer Satzung verankert hat. Mit einer solchen Klausel kann sichergestellt werden, dass auch jene Leerstände genehmigungspflichtig sind, die bereits zum Inkrafttreten der Satzung leer standen.

Weiter gilt es Gummiparagraphen zu vermeiden. Ein Beispiel ist die von der Verwaltung vorgeschlagene Deckelung der Ausgleichszahlungen nach oben, jedoch nicht nach unten. Mit einer eindeutigeren Regelung kann verhindert werden, dass Eigentümer*innen bei einer Zweckentfremdung durch die Zahlung eines symbolischen Betrags zu billig wegkommen. Die Ausgleichszahlungen sollen ja ermöglichen, den weggefallenen Wohnraum gleichwertig zu ersetzen.

Besonders wichtig ist außerdem, dass die Ausgleichszahlungen in einen kommunalen Wohnungsbau investiert werden. Denn bei den aktuellen Fördermodellen des sozialen Wohnungsbaus werden häufig Projekte von privaten Investoren gefördert. Das Modell hat zur Folge, dass die neu gebauten Wohnungen nur zeitlich begrenzt einer Mietpreisbindung unterliegen. Im Gegensatz dazu kann ein kommunaler Eigentümer die Wohnungen dauerhaft ohne Renditedruck und nach gemeinnützigen Kriterien bewirtschaften.

Ein Teil der Ratsmitglieder hat uns signalisiert, ähnliche Vorstellungen zu haben. Die Satzung wurde am Donnerstag nicht verabschiedet sondern soll weiter beraten werden. Wir warnen vor einer weiteren Verzögerung. Die Zeit drängt, da die NRW-Landesregierung die Gesetzesgrundlage ändern will. Wer den von der neuen NRW-Landesregierung geplanten Verschlechterungen zuvor kommen will, muss jetzt handen!

Veröffentlicht in Stadt für Alle