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Wie wär’s mit einer Zweckentfremdungssatzung?

„Außerhalb des geförderten Wohnungsbaus steht der Stadt Bochum (…) kein rechtliches Instrument zur Verfügung, Eigentümer zur Vermietung oder Veräußerung von Immobilien zu verpflichten.“ Diese Aussage macht die Bochumer Stadtverwaltung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Rat der Stadt Bochum.

Die Linksfraktion stellte ihre Anfrage im Nachlauf unseres Rundgangs „Hier könnte… eine Stadt für alle sein“ im Oktober 2016. Sie fragte, was mit den vier leerstehenden Gebäude in der Innenstadt, die wir im Rahmen des Rundgangs besuchten, eigentlich los ist. Wir finden: Die von uns geforderte Zweckentfremdungssatzung, deren Einführung die Stadt Bochum beharrlich verweigert, könnte genau so ein Instrument sein.

Hier die Antwort der Verwaltung (PDF).

Veröffentlicht in Stadt für Alle