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Zweckentfremdungssatzung in Bochum – Wie verhält sich die SPD?

In der kommenden Woche am 28. Sept. 2017 findet die Abstimmung über die Einführung der Zweckentfremdungssatzung in Bochum statt. Zum aktuellen Zeitpunkt ist für das Netzwerk »Stadt für Alle« nicht abschätzbar, wie die Mehrheitsverhältnisse im Rat sein werden. Die alles entscheidende Frage ist, wie verhält sich die SPD? Ist es der Partei ein Anliegen mit der Zweckentfremdungssatzung einen ersten Schritt zur Aktivierung der zahlreichen Leerstände zu gehen?

In den vergangenen Tagen beschäftigten sich die Bezirksvertretungen damit. Bis auf ein Patt in Bochum-Mitte, weil einige Sozialdemokraten sich enthalten bzw. dagegen stimmten und einer Ablehnung in der Bezirksvertretung Südwest, haben erfreulicherweise alle anderen Bezirksvertretungen dem Entwurf der Verwaltung zugestimmt.

Teilweise wurden Änderungsvorschläge beschlossen. Der Mieterverein Bochum hat die bisher vorgebrachten Gegenargumente noch einmal überprüft:

„Leerstände sind nach einer Zweckentfremdungssatzung nur dann ordnungswidrig bzw. genehmigungspflichtig, wenn sie zum einen mehr als 3 Monate andauern und zum anderen zusätzlich geeignet sind oder in der Absicht erfolgen, die Wohnung dauerhaft dem Wohnungsmarkt zu entziehen. Nicht gemeint sind Leerstände,

  • bei denen der Vermieter die Wohnung zu einem angemessenen Preis auf dem Markt anbietet, aber keinen Mieter findet;
  • bei denen die Wohnung renoviert, instandgesetzt, modernisiert oder umgebaut werden muss oder soll, bevor sie wieder auf dem Markt angeboten wird;
  • bei denen ein „Mietnomade“ die Wohnung so übel zugerichtet hat, dass es längere Zeit dauert, sie wieder herzurichten;
  • bei denen der Mieter verstorben ist und die Erben längere Zeit brauchen, sie freizuräumen;
  • wenn ein gültiger Mietvertrag existiert, denn ob oder wie intensiv ein Mieter seine Wohnung tatsächlich nutzt, ist keine Frage von Zweckentfremdung.

Völlig neben der Sache liegen Argumente wie: Eine Zweckentfremdungssatzung ist investorenfeindlich. Wer in den Wohnungsbau investiert, erwartet eine Rendite, und Rendite kommt nicht von Leerstand. Warum ein Leerstandsverbot also Investoren verschrecken sollte, ist durch nichts nachvollziehbar.“

In den Ausschüssen Stadtentwicklung zu wohnungspolitischen Fragen und Hauptausschuss zu finanziellen Fragen wurde die vorliegende Zweckentfremdungssatzung nicht thematisiert! »Stadt für Alle« fragt sich, ob der angemeldete „Beratungsbedarf“ nur dazu diente die Entscheidung bis nach der Bundestagswahl aufzuschieben?

In einem Pressegespräch am 20.09.2017 zur Vorstellung des Handlungskonzepts Wohnen positionierte sich der Stadtbaurat Markus Bradtke gegen eine Zweckentfremdungssatzung. Bochum habe kein Leerstandsproblem und eine Zweckentfremdungssatzung sei kein brauchbares Instrument. »Stadt für Alle« wird zum Handlungskonzept Wohnen noch ausführlich Stellung nehmen. Erste Positionen dazu veröffentlichten wir hier.

Das Netzwerk »Stadt für Alle« plant wegen der zu erwarteten knappen Abstimmung im Rat weitere Aktionen und Gespräche. Das Netzwerk hat ein Flugblatt und ein Plakat zum Ausdrucken erstellt.

Veröffentlicht in Stadt für Alle