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Verkaufen, verkaufen, verkaufen!?

Stellungnahme des Netzwerks »Stadt für Alle« zum geplanten Verkauf der Rettungswache an der Wasserstraße 444 in Weitmar

Während in vielen Städten und Gemeinden ein Umdenken zum Umgang mit öffentlichem Grundeigentum stattfindet, soll in Bochum-Weitmar die ehemalige und schon lange leerstehende Rettungswache an der Wasserstraße 444 samt Bauland an einen „Investor“ verkauft werden. Das ausgeschriebene Interessenbekundungverfahren betont zwar die sozialen Aspekte des Gebots- und Auswahlverfahrens, doch fehlt nach einem Verkauf die langfristige und gemeinwohlorientierte Nutzungsverbindlichkeit, die das Gemeinwesen Stadt als Eigentümer dauerhaft ausüben könnte.

Das Netzwerk »Stadt für Alle« regt anstelle eines Verkaufs die Übergabe des Grundstücks in Form von Erbbaurecht in die Hände eines gemeinwohlorientierten Projektträgers an und fordert die Vergabe in einem transparenten Auswahl- und Vergabeverfahren.

Vor dem Bochumer Ausschuss für Planung und Grundstücke hat am 26.11.2019 ein Vertreter der Stadt Münster mit dem Vortrag »Das Erbbaurecht als zentraler Baustein einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung« aufgezeigt, wie eine nachhaltige Bodenpolitik und preiswertes Wohnen unmittelbar zusammenhängen. Mit dem Konzept »Gebot auf Startmiete« wird die Vergabe von Grundstücken an eine Mietpreisbindung gekoppelt. Und das im CDU regierten Münster!

Die Stadt Bochum wäre gut beraten davon zu lernen und ab sofort den kurzsichtigen Verkauf von Grundstücke aus dem öffentlichen Eigentum zu stoppen. Erbbaurecht und Erbpacht sind hingegen gemeinnützig, gestaltbar und nachhaltig wirtschaftlich.

Dass sich das Gebäude der Rettungswache zu verschiedenen Umnutzungsvarianten besonders gut eignet, von solider Substanz ist und in seiner maßstäblichen, materialgerechten 50ger-Jahre-Bauweise auch als Denkmal geschützt werden könnte, sei nur am Rande erwähnt.

Der lesenswerte Vortrag der Stadt Münster zum Erbbaurecht ist hier im > Ratsinformationssystem zu finden.

Veröffentlicht in Stadt für Alle